Wegearbeit und Wegenetz
Wanderwege dienen der Erholung
Staat und Gemeinden sind laut bayerischer Verfassung berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur freien Natur zu ermöglichen und diesen zu fördern. Daraus leitet sich auch die Verpflichtung ab, Wanderwege anzulegen und diese zu unterhalten. Der Wanderverband Bayern und seine angeschlossenen Gebietswandervereine sehen es als ihre Kernaufgabe, Natursport und insbesondere das Wandern zu fördern und das gesamte Management von Wanderwegen zu unterstützen sowie in eigener Verantwortung zu betreiben. Die Förderung von Natur-, Landschafts- und Umweltschutz sind dabei ein wesentliches Element.
Aus diesem Selbstverständnis verantworten die Wandervereine im Wanderverband einen erheblichen Teil des Wanderwegenetzes in Bayern. Sie handeln dabei im Interesse und im Auftrag des Gesetzgebers.
Mehr als 43.000 Kilometer Wanderwege werden von den Gebietsvereinen im Wanderverband Bayern ehrenamtlich betreut und markiert. Sie stehen der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung. Die markierten Wanderwege sollen sowohl den heimischen Wanderern als auch den Touristen die bayerische Landschaft in ihrer Eigenart und Schönheit zugänglich machen. Der sanfte und naturschonende Wander-Tourismus ist ohne die markierten Wanderwege und den dazugehörigen Wanderkarten undenkbar. Rund 31.000 Arbeitsstunden wurden in den vergangenen Jahren durchschnittlich aufgewendet, um Wanderwege und deren Markierung zu kontrollieen und, falls notwendig, zu erneuern.
Regelungen durch den Gesetzgeber
Der Gesetzgeber räumt der Möglichkeit des freien Zugangs zur Natur und der Nutzung der Natur durch breite Bevölkerungsschichten einen hohen Stellenwert ein. Laut BNatSchG ist das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung ausdrücklich gestattet. Natur- und Freizeiterlebnis müssen aber auch natur- und landschaftsverträglich ausgestaltet sein. Freizeitwege überschreiten oft viele Grundstücke, sie queren Wald- und Jagdgebiete und durchlaufen sensible Landschaftsteile. Die Interessen des Naturschutzes sind ebenso zu berücksichtigen wie die der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung.
Grundsätze unserer Wegearbeit
Besonderer Wert wird auf die Nachhaltigkeit der Wegearbeit gelegt. Der Wanderverband Bayern sieht sich für den Freistaat Bayern im Gebiet der zugehörigen Wandervereine auch in einer koordinierenden Rolle der Wegearbeit. Markierungen und Wegehinweise sollen möglichst nach einheitlichen Regeln erfolgen, auch wenn Dritte diese Arbeiten ausführen. Die Wegemarkierung erfolgt für alle Wanderwege grundsätzlich nach den vom Deutschen Wanderverband definierten Kriterien für „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“.
Unsere Gebietswandervereine betreuen ein Wegenetz von über 43.000 km Länge sowie viele zusätzliche Wegekilometer in den bayerischen Grenzregionen außerhalb des Freistaats.
- Alz-Ruperti-Wanderwege-Verein: 110 km
- Bayerischer Wald-Verein: 5.534 km
- Fichtelgebirgsverein: 3.580 km
- Fränkischer Albverein: 8.545 km
- Fränkischer Schweiz-Verein: 4.870 km
- Frankenwaldverein: 4.192 km
- Haßberge-Verein: 878 km
- Oberpfälzer Waldverein: 4.399 km
- Odenwaldklub: 318 km
- Rennsteigverein: 2.364 km
- Rhönklub: 1.711 km
- Spessartbund: 5.187 km
- Steigerwaldklub: 2.490 km
- Thüringerwald-Verein: 366 km