Keine Wanderführer-Ausbildung ohne ZNL in Bayern

Die Vertreter der Mitgliedsvereine des Wanderverbands Bayern und der Vorstand haben beschlossen, dass die DWV-Wanderführer®-Ausbildung in Bayern nicht ohne gleichzeitige Zertifizierung zum Natur- und Landschaftsführer (ZNL) erfolgen soll. Der einstimmige Vorstandsbeschluss beinhaltet zudem strengere Regeln für die Fortbildungen der DWV-Wanderführer® gegenüber den Vorgaben des Deutschen Wanderverbands (DWV).

Die Wanderführer in den Mitgliedsvereinen des Wanderverbands Bayern leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Vereine und damit zu deren Zukunftsfähigkeit. Sie sind Botschafter für die Vereine, die Regionen und für ganz Bayern. Zudem sind sie wichtige Multiplikatoren für den Umwelt- und Naturschutz, für nachhaltige Entwicklung und Lebensweise und vieles mehr.

Ihrer zentralen Aufgabe in den Gebirgs- und Wandervereinen können die Wanderführer nur gerecht werden, wenn sie eine zeitgemäße und qualitativ hochwertige Ausbildung erfahren sowie kontinuierlich an Fortbildungen teilnehmen, um über aktuelle und zukünftige Entwicklungen informiert zu sein.

Während der Erweiterten Vorstandssitzung des Wanderverbands Bayern am 18. Januar 2020 in Nürnberg haben die Vertreter der Mitgliedsvereine des Wanderverbands Bayern und der Vorstand daher einstimmig beschlossen, die kombinierte DWV-Wanderführer®– und ZNL-Ausbildung in Bayern durch verschiedene Maßnahmen zu stärken.

Der Vorstandsbeschluss im Wortlaut

  1. Der Wanderverband Bayern spricht sich für eine einheitliche Ausbildung der Wanderführer in seinen Mitgliedsvereinen nach strengen Qualitätskriterien aus.
  2. Entsprechend befürwortet und empfiehlt der Wanderverband Bayern für seine Mitgliedsvereine ausschließlich die kombinierte Ausbildung DWV-Wanderführer® nach Rahmenplan des Deutschen Wanderverbands (DWV) und Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer (ZNL) nach Rahmenplan des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Umwelt- und Naturschutz (BANU). Der Wanderverband Bayern lehnt andere Modelle als die kombinierte Ausbildung ab.
  3. Der Wanderverband Bayern erwartet von den in seinen Mitgliedsvereinen aktiven DWV-Wanderführern®, dass sie sich im Sinne der Qualitätssicherung regelmäßig fortbilden, wie es die Prüfungsordnung des Deutschen Wanderverbands (DWV) vorsieht. Das bedeutet, dass
    1. für die Verlängerung des DWV-Wanderführer®-Ausweises mindestens zwei Fortbildungen sowie ein Erste-Hilfe-Kurs („Auffrischung Erste Hilfe“, neun Lehreinheiten) innerhalb von fünf Jahren besucht werden müssen, und
    2. für die Gültigkeit des ZNL-Zertifikats jährlich mindestens eine Fortbildung absolviert und im Fortbildungsheft nachgewiesen werden muss.
  4. Der Wanderverband Bayern behält sich vor, die Qualifikation von Wanderführern zu überprüfen und nicht qualifizierte Wanderführer für seine Fortbildungen abzulehnen.
  5. Unter Berücksichtigung der gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bietet der Wanderverband Bayern allen nicht ausreichend qualifizierten Wanderführern die Möglichkeit, sich als DWV-Wanderführer® zu qualifizieren. Das ist ausschließlich durch die Teilnahme an einer DWV-Wanderführer®– und ZNL-Ausbildung möglich.
  6. Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer (ZNL) mit gültigem Zertifikat können durch Teilnahme an der so genannten ZNL-Nachzertifizierung für bestimmte Region(en) ein weiteres/weitere ZNL-Zertifikate erwerben.
  7. Die Heimat- und Wanderakademie des Wanderverbands Bayern gewährleistet die Aus- und Fortbildung der DWV-Wanderführer® und von Zertifizierten Natur- und Landschaftsführern entsprechend dieses Beschlusses. Sie bietet kombinierte DWV-Wanderführer®– und ZNL-Ausbildungen sowie Fortbildungen für DWV-Wanderführer® und Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer in allen Regionen Bayerns an.