Das vom Wanderverband Bayern unterstützte Volksbegehren zum Artenschutz unter dem Motto „Rettet die Bienen“ hat der der Bayerische Landtag am 17. Juli 2019 mit großer Mehrheit verabschiedet. Außerdem wurde das von CSU und Freien Wählern ergänzend eingebrachte „Versöhnungsgesetz“ beschlossen.
Die rund 100 neuen Regelungen für einen verbesserten Natur- und Artenschutz in Bayern treten am 1. August 2019 in Kraft. Demnach müssen in Bayern künftig unter anderem Biotope besser vernetzt werden. Zudem muss entlang von Gewässern ein mindestens fünf Meter breiter Grünstreifen von landwirtschaftlicher Nutzung frei bleiben. Entlang von Straßen und Äckern sollen Blühstreifen entstehen, der Einsatz von Pestiziden soll eingeschränkt, der Öko-Landbau deutlich ausgeweitet und die „Lichtverschmutzung“ während der Nacht eingedämmt werden. Für zusätzliche Aufgaben und Belastungen erhalten die Landwirte Ausgleichszahlungen in Höhe von 70 Millionen Euro im Jahr.