Förderung der Wegearbeit

Der Wanderverband Bayern wird vom Freistaat Bayern für die Wegearbeit gefördert. Die von den Mitgliedsvereinen durchgeführten Arbeiten an den Wanderwegen, z.B. die Wegemarkierung und dabei insbesondere die Nachhaltigkeit der Wegemarkierung, erhalten entsprechend der vom Freistaat Bayern definierten Regeln Fördermittel.Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die für die Förderung geltenden Regelungen:

  • Externer Link: FöRWaGa Richtlinien zur Förderung Wanderwege, Unterkunftshäuser, Grün- und Erholungsanlagen
  • Referat über Förderrichtlinien für Wanderwege: Vortrag von Roland Reindl (Regierung von Oberfranken) auf der Fachwarte-Tagung Wege im März 2017: Referat Förderrichtlinien Wanderwege

Abkommen und Vereinbarungen

Zur Unterstützung des Wege-Managements wurden vom Wanderverband Bayern Abkommen und Vereinbarungen mit anderen Organisationen getroffen. Einige Abkommen und Vereinbarungen können Sie als PDF-Dokumente ansehen:

Dokumente zum Download