Auf Initative des Wanderverbands Bayern hat der Deutsche Wanderverband (DWV) die Wortmarke DWV-Wanderführer® beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen.
Damit soll gewährleistet werden, dass der Begriff „DWV-Wanderführer“ nur verwendet werden kann, wenn die anspruchsvolle und anerkannte Ausbildung erfolgreich absolviert wurde. Plagiaten wird mit der Markeneintragung vorgebeugt. Außerdem werden die Unterschiede zwischen einem einfachen „Wanderführer“ und einem ausgebildeten, geprüften und zertifizierten DWV-Wanderführer® deutlich. Wer DWV-Wanderführer® werden will, muss die mindestens 80-stündige Ausbildung nach Rahmenplan des DWV durchlaufen und sein Wissen und Können in einer theoretischen Prüfung, einer lehrgangsbegleitenden Hausarbeit sowie einer praktischen Abschluss-Prüfung nachweisen. Die Heimat- und Wanderakademie Bayern bildet jährlich etwa 100 DWV-Wanderführer® in Bayern und darüber hinaus aus.