
UPDATE 17.6.2020 | Coronavirus: Was erlaubt ist
Mit der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) treten ab 8. Juni 2020 weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Die vielleicht wichtigste Nachricht für alle Wandervereine: Im Rahmen des “Trainingsbetriebs” dürfen ab 8. Juni 2020 Gruppen von bis zu 20 Personen gemeinsam unterwegs sein.